FAQ

Wer darf einen Freiwilligendienst absolvieren?

Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 26 Jahre alt sind. Der Bundesfreiwilligendienst kann auch über 27 Jahren absolviert werden. Auch ALG II-Empfänger*innen können grundsätzlich ein FSJ machen.

Wann beginnt das FSJ?

Die meisten FSJler*innen starten zwischen August und Oktober. Es gibt jedoch auch viele FSJ-Träger, die das ganze Jahr über einen Start des FSJ ermöglichen.

Wo kann ich überall einen Freiwilligendienst absolvieren?

Siehe unter Einsatzfelder und FSJ finden.

Wie soll meine Bewerbung an die FSJ Träger aussehen?

Das Bewerbungsverfahren ist bei den FSJ-Trägern unterschiedlich. Bitte wende Dich also an den jeweiligen FSJ-Träger, um die Bewerbungsmodalitäten zu erfahren.

Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel zwölf, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.

Was ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD)?

Der Bundesfreiwilligendienst für unter 27-Jährige unterscheidet sich nur geringfügig zum FSJ.
 Im Gegensatz zum FSJ ist der BFD auch für über 27-Jährige offen, dort auch in der Option auf Teilzeit. Die meisten FSJ-Träger bieten auch den Bundesfreiwilligendienst an.

Wo erhalte ich Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)?

Informationen zum FÖJ in Rheinland-Pfalz erhältst Du unter www.foej-rlp.de.

Wie sind die Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeit im FSJ richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle, max. aber 40 Stunden pro Woche. Manche Einsatzbereiche (wie z.B. Krankenhaus) erfordern Wochenend- oder Spätdienste. Ein Bundesfreiwilligendienst über 27 Jahre ist auch in Teilzeit möglich.

Wird mir der Freiwilligendienst für eine Ausbildung/ein Studium anerkannt?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr gilt nicht als Ausbildung. Das FSJ wird als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz anerkannt (vorausgesetzt der schulische Teil wurde bereits im Gymnasium nach Klasse 12 erworben). Wichtig: In anderen Bundesländern gibt es zum Teil abweichende Regelungen für den fachpraktischen Teil.
Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm* zu Beginn oder während des FSJ zugewiesen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerber*innen. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt.

Erhalte ich eine Bescheinigung und/oder ein Zeugnis?

Jede*r Freiwillige im FSJ erhält eine Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst, sofern er* diesen mindestens sechs Monate abgeleistet und an den Bildungstagen teilgenommen hat.
Die Einsatzstelle stellt, gemeinsam mit dem FSJ-Träger, den Freiwilligen auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten.

Was bekomme ich für einen Freiwilligendienst?

Freiwillige erhalten ein Taschengeld, ggf. Verpflegungs- oder Unterkunftszuschuss (je nach FSJ-Träger). Außerdem erhalten sie einen Ausweis, der sie – wie auch Schüler*innen oder Auszubildende – zu ermäßigten Fahrten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos, Theatern, Museen oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich.

Erhalten meine Eltern weiterhin Kindergeld?

Während des FSJ und des BFD bleibt der Kindergeldanspruch der Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes bestehen.

Was sind Seminare und wie werde ich im Freiwilligendienst begleitet?

Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch die pädagogischen Mitarbeiter*innen der Träger beraten in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von Bildungsseminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen (bei einem 12-monatigen Dienst). Mehr unter Bildungstage.

Ist der Freiwilligendienst sozialversicherungspflichtig?

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zuvor privat Krankenversicherte müssen für die Zeit des Freiwilligendienstes in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Habe ich Urlaubsanspruch?

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit und einem 12-monatigen Dienst ein Urlaubsanspruch von i.d.R. 26 Arbeitstagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend.

Kann ich als Ausländer*in in Deutschland ein FSJ absolvieren?

Ja, Voraussetzungen sind ausreichende Deutschkenntnisse, die im Bewerbungsgespräch ermittelt werden, und ein legaler Aufenthaltsstatus in Deutschland. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig. Somit können ein FSJ auch Asylbewerber*innen, Flüchtlinge oder Ausländer*innen machen, die ein Visum für das FSJ haben.

Bekomme ich Wohngeld, wenn ich ein FSJ an einem anderen Ort absolvieren will?

FSJ-Teilnehmende können beim zuständigen örtlichen Wohnungsamt Wohngeld beantragen. Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall. Ratsam ist es, vor Beginn des FSJ mit der zuständigen Behörde im persönlichen Gespräch zu klären, was im Einzelfall übernommen wird.